Kosten
Die Hebammenkosten für Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Wochenbett werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. (kein Selbstbehalt)
Das Pikettgeld wird von der Krankenkasse nicht übernommen.
- Geburtsvorbreitungskurs Krankenkasse bezahlt mind. 150Fr.
- Geburtsvorbereitung privat individuell 3 x 1 1/2 Std. 360 Fr. - Bei Wochenbett-Nachsorge durch mich 240 Fr.
- Schwangerschaftskontrollen 7 Termine werden von der Grundversicherung übernommen
- Moxibustion bei BEL 4 Sitzungen
160 Fr.
- Akupunktur pro Sitzung 50 Fr. (die Kosten werden nicht oder nur teilweise von Krankenkassen übernommen
- Wochenbettbetreuung bis 56 Tage nach der Geburt durch die Grundversicherung:
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- bei Erstgebärenden, nach Kaiserschnitt, nach Frühgeburt und bei Mehrlingen höchstens 16 Besuche
- in allen übrigen Situationen höchstens 10 Wochenbettbesuche
- Stillberatungen 3 während der ganzen Stillzeit durch die Grundversicherung
- Nachgeburtsuntersuchung 6 - 10 Wochen nach der Geburt (Grundversicherung)
Pikettgeld
Für die Wochenbettbetreuung ist die freipraktizierende Hebamme für Sie immer erreichbar oder stellt eine entsprechende Vertretung sicher. In gewissen Kantonen übernimmt die Gemeinde
oder der Kanton eine sogenannte Pikettentschädigung. Im Kanton Graubünden stellt die Hebamme eine Rechnung an die Eltern da sich die Gemeinden nicht beteiligen. (ev. übernimmt Ihre
Versicherung diese Leistung). siehe auch: www.ostschweizer-hebammen.ch
- ambulantes Wochenbett, Frühentlassung innerhalb der ersten 72 Std. nach Geburt 150 Fr.
- Spitalentlassung nach 72 Std. nach
Geburt
120 Fr.