Leistungen / Kosten / Krankenkasse

Kosten

Die Hebammenkosten für Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Wochenbett werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. (kein Selbstbehalt)

Das Pikettgeld wird von der Krankenkasse nicht übernommen.

  • Geburtsvorbreitungskurs            Krankenkasse bezahlt mind. 150Fr.
  • Geburtsvorbereitung privat individuell       3 x 1 1/2 Std.    360 Fr. - Bei Wochenbett-Nachsorge durch mich 240 Fr.
  • Schwangerschaftskontrollen 7 Termine werden von der Grundversicherung übernommen
  • Moxibustion bei BEL 4 Sitzungen                                                                                           160 Fr.
  • Akupunktur pro Sitzung 50 Fr.   (die Kosten werden nicht oder nur teilweise von Krankenkassen übernommen
  • Wochenbettbetreuung bis 56 Tage nach der Geburt durch die Grundversicherung:
    • bei Erstgebärenden, nach Kaiserschnitt, nach Frühgeburt und bei Mehrlingen höchstens 16 Besuche
    • in allen übrigen Situationen höchstens 10 Wochenbettbesuche
  • Stillberatungen 3 während der ganzen Stillzeit durch die Grundversicherung
  • Nachgeburtsuntersuchung 6 - 10 Wochen nach der Geburt (Grundversicherung)

Pikettgeld

Für die  Wochenbettbetreuung ist die freipraktizierende Hebamme für Sie immer erreichbar oder stellt eine entsprechende Vertretung sicher.  In gewissen Kantonen übernimmt die Gemeinde oder der Kanton eine sogenannte Pikettentschädigung. Im Kanton Graubünden stellt die Hebamme eine Rechnung an die Eltern da sich die Gemeinden nicht beteiligen. (ev. übernimmt  Ihre Versicherung diese Leistung). siehe auch: www.ostschweizer-hebammen.ch

  • ambulantes Wochenbett, Frühentlassung innerhalb der ersten 72 Std. nach Geburt     150 Fr.
  • Spitalentlassung nach 72 Std. nach Geburt                                                                               120 Fr.